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1.) Bei ausländischen Dokumenten verlangen die Behörden häufig eine beglaubigte Übersetzung. Die Liste der Urkunden, für die eine beglaubigte Übersetzung verlangt werden kann, ist lang: Geburts- und Heiratsurkunden, Schul- und Arbeitszeugnisse, Führerscheine und Diplome, Scheidungsurteile und Verträge...


2.) Beglaubigte Übersetzungen dürfen in Deutschland ausschließlich von qualifizierten Übersetzern erstellt werden, die in der Regel ein entsprechendes Studium oder die staatliche Prüfung erfolgreich absolviert haben und die von einem Gericht für einzelne Sprachen allgemein "ermächtigt" worden sind. Wir haben uns auf beglaubigte Übersetzungen spezialisiert und sind mit vielen Details auswendig vertraut.


- Cevap 1


- Cevap 2


3.) Zahlreiche Behörden in Teilen Deutschlands sind in den letzten Jahren dazu übergegangen, nur noch Übersetzungen anzunehmen, die von einem in Deutschland ermächtigten Übersetzer angefertigt und beglaubigt wurden. Eine Ursache dafür liegt darin, dass es keine einheitlichen Kriterien zur Vereidigung und Ermächtigung von Übersetzern europa- und geschweige denn weltweit gibt. Um die in Deutschland übliche hohe Qualifikation und persönliche Zuverlässigkeit von ermächtigten Übersetzern und damit einwandfreie beglaubigte Übersetzungen zu gewährleisten, entscheiden sich immer mehr Behörden und Einrichtungen für diese Maßnahme. Darüber hinaus erkennen Konsulate mancher Länder (z. B. Italien oder Portugal) nur beglaubigte Übersetzungen an, die von Übersetzern erstellt wurden, die in den eigenen Übersetzerlisten dieser Konsulate geführt werden.


4.) Dank unserer jahrzehntelangen Erfahrung kennen wir uns mit diesen Fragen sehr gut aus und geben Ihnen gerne den passenden Rat. Sie können sicher sein, dass Sie mit uns eine gute Wahl getroffen haben - unsere beglaubigten Übersetzungen werden von allen Behörden angenommen. Noch Fragen? Schauen Sie in unserer Sammlung von häufig gestellten Fragen nach oder fragen Sie uns direkt.


5.) Wir sind neugierig. Sehr neugierig. Und wollen unbedingt vieles von Ihnen wissen:

- Wofür brauchen Sie die Übersetzung?
- Welcher Zweck? Welche Behörde oder Institution?
- Welches Land?
- Bis wann genau?

Nein, nicht dass uns Ihre privaten Angelegenheiten interessieren.

Es ist für uns nur außerordentlich wichtig zu wissen, wofür Sie die Übersetzung genau benötigen - damit wir Ihnen die perfekt passende Übersetzung liefern können.

Von dem Zweck der Übersetzung, der Stelle, bei der sie vorgelegt wird, vom Zielland, von der Abgabefrist... hängen viele unserer Entscheidungen ab, wie zum Beispiel:

- Welche Sprache bzw. Varietät wird für die Übersetzung verwendet?
Das kann unter Umständen eine wichtige Rolle spielen (z. B. British oder American Englisch, Sprachen im ehemaligen Jugoslawien, Verwendung in Österreich oder Schweiz usw.)

- Muss der Text vollständig übersetzt werden, oder reicht auch eine teilweise Übersetzung ab?
Es gibt Fälle, in denen man erheblich Zeit und Geld sparen kann, indem man auf Übersetzung von nicht relevanten Teilen eines Dokuments verzichtet.

- Muss die Übersetzung beglaubigt werden? Wenn ja, welche Form soll diese Beglaubigung haben?
Je nach Land und Zweck gibt es bei der Beglaubigung erhebliche Unterschiede.

- Muss man beim Landesgericht noch eine zusätzliche Apostille für die Übersetzung einholen?
Das ist nur in seltenen Fällen notwendig. Aber: wenn wir die Apostille einholen müssen, ist dies mit zusätzlicher Zeit und zusätzlichen Kosten verbunden. 

Geben Sie uns also diese Informationen und die Übersetzungen wird genau passend und möglichst günstig sein. Und sie wird dann auch garantiert akzeptiert.


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